Das Verpackungsgesetz für Onlineshops: So müssen Sie als Shopbetreiber richtig handeln

Finja Leeker

Projektmanagerin

Aktualisiert: August 14, 2025

Lesezeit ca.: 12 Minuten

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Inhaltsübersicht
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Das Verpackungsgesetz (VerpackG) betrifft in Deutschland alle Unternehmen, die Waren in Verpackungen erstmals in Umlauf bringen – egal, ob im stationären Handel oder im Onlineversand. Ziel des Gesetzes ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und das Recycling zu fördern. 

Für Unternehmen bedeutet das: Es gibt klare Pflichten, die eingehalten werden müssen – von der Registrierung im Verpackungsregister LUCID über den Anschluss an ein duales System bis hin zur korrekten Mengenmeldung. Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und sogar Vertriebsverbote

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte Sie konkret unternehmen müssen, um gesetzeskonform zu handeln und unnötige Risiken zu vermeiden.

Kurzzusammenfassung

  • Es verpflichtet alle Unternehmen, die verpackte Waren erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen, zur Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung.
  • Verkaufs-, Versand-, Um- und Serviceverpackungen sind fast immer lizenzpflichtig; Transport- und Mehrwegverpackungen unterliegen anderen Pflichten.
  • Registrierung im LUCID-Register, Lizenzierung bei einem dualen System und regelmäßige Mengenmeldungen an beide Stellen sind zwingend notwendig.
  • Bußgelder bis zu 200.000 €, Abmahnungen, Vertriebsverbote und öffentliche Nennung drohen – rechtzeitige Umsetzung spart Kosten und minimiert Risiken.
Daniel Haenle
Erreichbar an: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag (jeweils zwischen 9 - 18 Uhr)
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Worum geht es beim Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt seit 2019 in Deutschland, wie mit Verkaufsverpackungen umzugehen ist. Ziel ist es, Abfälle zu reduzieren und das Recycling zu fördern. Betroffen sind alle Unternehmen, die verpackte Ware erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen – vom Hersteller bis zum Onlinehändler.

Kernpflichten sind die Registrierung im Verpackungsregister LUCID, der Anschluss an ein duales System und die Meldung der Verpackungsmengen. Wer diese Vorgaben ignoriert, riskiert Bußgelder und Vertriebsverbote.

Ziel des Verpackungsgesetzes

Das Verpackungsgesetz verfolgt das Ziel, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu verringern. Es soll sicherstellen, dass Verpackungen möglichst vermieden, wiederverwendet oder recycelt werden. Durch klare Pflichten für Unternehmen wird die Verantwortung für die Entsorgung dorthin verlagert, wo die Verpackung in Umlauf gebracht wird. So sollen Ressourcen geschont, Recyclingquoten erhöht und langfristig ein nachhaltigerer Umgang mit Verpackungen erreicht werden.

Wen betrifft das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die verpackte Ware erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen. Dazu zählen Hersteller, Importeure, Händler und Online-Shops – unabhängig von Unternehmensgröße oder Verkaufsvolumen. Entscheidend ist nicht, ob die Ware selbst produziert wird, sondern ob die Verpackung erstmals im deutschen Markt landet.

Typische Beispiele sind:

  • Produzenten von Lebensmitteln, Kosmetik, Elektronik, Textilien etc., die Produkte in Verkaufsverpackungen ausliefern
  • Onlinehändler mit eigenem Versand, z. B. über einen eigenen Shop oder Plattformen wie Amazon, eBay, Etsy
  • Versandhändler mit Eigenmarken oder neutralen Produkten, die in eigenen Kartons oder Umschlägen verschickt werden
  • Importeure, die verpackte Waren aus dem Ausland nach Deutschland einführen
  • Großhändler, die verpackte Ware an Wiederverkäufer liefern
  • Getränkehersteller, die Einweg- oder Mehrwegflaschen in Umlauf bringen
  • Produzenten von Werbeartikeln, die Produkte einzeln verpacken und verteilen
  • Manufakturen und Handwerksbetriebe, die Produkte direkt an Endverbraucher verkaufen oder versenden
  • Start-ups mit Produktlaunch, die erstmals Verpackungen in den Markt bringen
  • Unternehmen, die kostenlose Produktproben in verpackter Form versenden
  • Eventveranstalter, die verpackte Waren oder Goodie-Bags an Gäste ausgeben

Sonderfälle und Ausnahmen

In einigen Fällen gelten besondere Regelungen:

  • Serviceverpackungen (z. B. To-go-Becher, Bäckertüten) können vom Vorlieferanten vorlizenziert werden.
  • Re-Importe: Wird eine Verpackung nach Deutschland zurückgeführt, können Ausnahmen greifen, wenn sie bereits lizenziert wurde.
  • Mehrwegverpackungen sind vom dualen System ausgenommen, müssen aber klar als Mehrweg gekennzeichnet sein.
  • Branchenlösungen können in bestimmten Bereichen die Systembeteiligung ersetzen, sofern eine gleichwertige Rücknahme und Verwertung sichergestellt ist.
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Was bedeutet das Verpackungsgesetz für Onlineshops?

Onlineshops sind in besonderem Maße vom Verpackungsgesetz betroffen, da sie nahezu jede Bestellung in lizenzpflichtige Versand– und oft auch Verkaufsverpackungen verpacken. Das Gesetz gilt unabhängig davon, ob der Shop eigene Produkte verkauft oder als Händler Waren Dritter versendet – entscheidend ist, wer die Verpackung erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringt.

Für Onlineshops bedeutet das konkret:

  • Versandverpackungen wie Kartons, Versandtaschen, Füllmaterial und Klebebänder müssen im dualen System lizenziert werden.
  • Produktverpackungen fallen ebenfalls unter die Lizenzpflicht, wenn sie nicht bereits vom Hersteller lizenziert wurden.
  • Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID – auch für kleine Shops und Kleinstmengen.
  • Regelmäßige Mengenmeldungen an LUCID und das duale System, mindestens einmal jährlich.
  • Pflicht zur Datenaktualisierung, wenn sich Verpackungsarten, Mengen oder Unternehmensdaten ändern.

Was Onlineshops jetzt tun müssen

Damit Sie die Vorgaben des Verpackungsgesetzes rechtssicher erfüllen, sind drei Schritte zwingend notwendig:

Schritt 1: Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Melden Sie sich als Hersteller oder Inverkehrbringer im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister an. Die Registrierung ist kostenlos, aber verpflichtend – ohne Eintrag dürfen Sie keine verpackten Waren vertreiben. Notwendig sind unter anderem Ihre Unternehmensdaten, Kontaktdaten und die Markennamen, unter denen Sie Verpackungen in Verkehr bringen.

Schritt 2: Systembeteiligung bei einem dualen System

Schließen Sie einen Vertrag mit einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt, Interseroh, Veolia), das für die Sammlung, Sortierung und Verwertung Ihrer Verpackungen zuständig ist. Hier geben Sie an, welche Mengen und Arten von Verpackungen Sie jährlich in Umlauf bringen. Auf Basis dieser Angaben wird eine Lizenzgebühr fällig.

Schritt 3: Mengenmeldung und Datenpflege

Melden Sie die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen sowohl an LUCID als auch an Ihr duales System. Diese Meldung muss mindestens einmal jährlich erfolgen, bei größeren Unternehmen häufiger. Achten Sie darauf, Ihre Daten aktuell zu halten und alle Änderungen (z. B. Mengenanpassungen, neue Verpackungsarten) zeitnah einzupflegen.

Gut zu wissen: Daneben bestehen Dokumentations- und Nachweispflichten: Unternehmen müssen ihre Daten aktuell halten, Belege aufbewahren und bei Prüfungen vorlegen können. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zu Abmahnungen, Bußgeldern und Vertriebsverboten führen.

Welche Verpackungen sind betroffen? 

Das Verpackungsgesetz gilt für nahezu alle Arten von Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen (z. B. Gastronomie, Büros) als Abfall anfallen. Entscheidend ist nicht das Material, sondern der Zweck: Sobald die Verpackung dazu dient, ein Produkt zu schützen, zu transportieren oder zu präsentieren, fällt sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Verpackungstypen 

  • Verkaufsverpackungen: Verpackungen, die direkt beim Endverbraucher anfallen – z. B. Umkartons, Folien, Dosen, Flaschen oder Beutel.
  • Umverpackungen: Zusätzliche Verpackungen, die mehrere Produkte zusammenfassen oder für Werbezwecke dienen, z. B. Kartons um Kosmetiksets.
  • Versandverpackungen: Kartons, Polstermaterial, Versandtaschen oder Klebebänder, die beim Versand an Kunden verwendet werden.
  • Serviceverpackungen: Verpackungen, die erst beim Verkauf befüllt werden, z. B. Coffee-to-go-Becher, Bäckertüten, Pizzakartons.
  • Transportverpackungen: Verpackungen, die den Transport zwischen Unternehmen erleichtern und nicht beim Endverbraucher anfallen, z. B. Paletten, große Umreifungsfolien.
  • Mehrwegverpackungen: Verpackungen, die mehrfach verwendet werden und ein Pfandsystem haben, z. B. Getränkekisten oder Mehrwegflaschen.

Wichtig: Das Gesetz gilt für alle Verpackungstypen, aber die Pflichten unterscheiden sich. Verkaufs-, Um-, Versand- und Serviceverpackungen müssen fast immer lizenziert werden. Transport- und Mehrwegverpackungen sind von der Systembeteiligung befreit, unterliegen aber anderen Vorschriften (z. B. Rücknahme oder Pfand).

Kosten durch das Verpackungsgesetz für Onlineshops

Für Onlineshops ergeben sich aus dem Verpackungsgesetz vor allem Kosten durch die Lizenzierung von Versand- und Verkaufsverpackungen. Die Höhe hängt von den verwendeten Materialien, dem Gewicht und der Menge ab. Typische Kostenpunkte sind:

  1. Lizenzgebühren für das duale System
    • Versandkartons, Füllmaterial, Klebebänder und Produktverpackungen müssen lizenziert werden.
    • Papierverpackungen sind meist günstiger, Kunststoff und Verbundmaterialien teurer.
    • Kleinere Shops zahlen oft nur zweistellige Jahresbeträge, bei größeren Mengen können schnell mehrere Hundert Euro entstehen.
  2. Verwaltungsaufwand
    • Erfassung der Mengen und Materialien für LUCID und das duale System
    • Zeit- oder Personalkosten für die regelmäßige Datenpflege und Meldung
  3. Optionale Servicekosten
    • Beauftragung eines Dienstleisters zur vollständigen Abwicklung der Registrierung und Lizenzierung
    • Pauschalpreise oder mengenabhängige Gebühren, je nach Anbieter

Gut zu wissen:Wir als Unicorn Factory können Ihnen sehr gerne bei der Umsetzung beratend und unterstützend zur Verfügung stehen. Sollten Sie Interesse an einem unverbindlichen Beratungsgespräch haben, melden Sie sich jederzeit per Mail, Kontaktformular oder Telefon bei uns. 

Folgen bei Verstößen gegen das Verpackungsgesetz

Wer die Pflichten des Verpackungsgesetzes nicht erfüllt, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister und die zuständigen Behörden kontrollieren regelmäßig, ob Unternehmen registriert und systembeteiligt sind.

Mögliche Folgen:

  • Bußgelder von bis zu 200.000 Euro, abhängig von der Art und Schwere des Verstoßes
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände, oft verbunden mit zusätzlichen Kosten
  • Vertriebsverbot für alle verpackten Produkte, solange keine gültige Registrierung und Systembeteiligung vorliegt
  • Öffentliche Nennung im Register („Naming and Shaming“) als nicht registriertes Unternehmen

Praxis-Tipp: Selbst kleine Versäumnisse – wie das Nichtmelden geänderter Daten oder falsche Mengenmeldungen – können zu Problemen führen. Unternehmen sollten daher ihre Pflichten laufend prüfen und fristgerecht erfüllen.

Das Verpackungsgesetz im EU-Kontext

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) setzt die EU-Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle in nationales Recht um. Ziel dieser Richtlinie ist es, in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Mindeststandards für die Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungen festzulegen.

Für international tätige Unternehmen bedeutet das: Ähnliche Vorschriften gibt es in nahezu allen EU-Ländern – jedoch mit teils abweichenden Details bei Registrierungspflichten, Meldesystemen und Gebühren. Wer Waren in andere EU-Staaten liefert, muss daher prüfen, ob dort eine eigene Registrierung oder Lizenzierung notwendig ist.

Die EU arbeitet aktuell an einer Verpackungsverordnung, die das bestehende Richtliniensystem ersetzen soll. Geplant ist eine europaweit einheitliche Regelung, um Bürokratie zu verringern und Recyclingziele effizienter zu erreichen. Unternehmen sollten diese Entwicklung im Blick behalten, da sich damit Pflichten und Abläufe vereinheitlichen, aber auch verschärfen könnten.

Daniel Haenle
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Zukunftsausblick für Onlineshops

Für Onlineshops wird das Verpackungsgesetz in den kommenden Jahren noch relevanter. Mit der geplanten EU-Verpackungsverordnung könnten strengere Vorgaben zu Recyclingquoten, Kennzeichnungspflichten und Mehrwegangeboten kommen. Auch eine europaweit einheitliche Registrierungspflicht ist im Gespräch, was den grenzüberschreitenden Verkauf erleichtern, aber auch neue Anforderungen mit sich bringen würde. Wer frühzeitig auf nachhaltige und recyclingfähige Versandmaterialien umsteigt, spart nicht nur Lizenzkosten, sondern positioniert sich auch als umweltbewusster Anbieter im Wettbewerb.

Praktische Tipps für Onlineshops

Onlineshops können die Anforderungen des Verpackungsgesetzes effizient erfüllen und gleichzeitig Kosten reduzieren, wenn sie strukturiert vorgehen:

  1. Frühzeitig registrieren: Melden Sie Ihren Shop und Ihre Marken rechtzeitig im LUCID-Register an – bevor Sie verpackte Waren verschicken.
  2. Versandmaterialien analysieren: Erfassen Sie genau, welche Verpackungsarten und -mengen Sie verwenden. Leichtere, recyclingfähige Materialien senken die Lizenzkosten.
  3. Optimierte Kartongrößen nutzen: Passen Sie die Kartongrößen an Ihre Produkte an, um unnötiges Füllmaterial zu vermeiden.
  4. Duales System vergleichen: Holen Sie Angebote mehrerer Anbieter ein – die Preisunterschiede können gerade bei höheren Mengen erheblich sein.
  5. Serviceverpackungen prüfen: Wenn Sie z. B. Beutel oder Geschenkverpackungen beilegen, klären Sie, ob diese vorlizenziert werden können.
  6. Mengenmeldungen automatisieren: Nutzen Sie Tools oder Exportfunktionen aus Ihrem Shopsystem, um Verpackungsmengen einfacher zu ermitteln.

Das sind die nächsten Schritte

Nachdem Sie die Grundlagen und Pflichten aus dem Verpackungsgesetz für Onlineshops kennen, sollten Sie jetzt aktiv werden, um rechtssicher zu handeln:

  1. Prüfen, ob Sie betroffen sind: Stellen Sie fest, ob Sie verpackte Waren erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen und welche Verpackungstypen Sie verwenden.
    1. Unicorn Factory kontaktieren: Durch unsere Expertise im Bereich Onlineshop beraten wir Sie gerne bei der weiteren Umsetzung und stehen bei jedem Schritt beratend zur Seite. 
  2. Registrierung im LUCID-Register durchführen: Melden Sie Ihr Unternehmen und Ihre Marken bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister an – am besten sofort, um Verzögerungen zu vermeiden.
  3. Duales System auswählen und Vertrag abschließen: Vergleichen Sie Anbieter und schließen Sie die Lizenzierung für Ihre Verpackungen ab.
  4. Verpackungsmengen erfassen und melden: Dokumentieren Sie Material, Gewicht und Menge jeder Verpackungsart und melden Sie diese an LUCID und Ihr duales System.
  5. Datenpflege und Fristen im Blick behalten: Aktualisieren Sie Ihre Angaben bei Änderungen und beachten Sie alle Meldefristen, um Verstöße zu vermeiden.
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Häufig gestellte Fragen zum Verpackungsgesetz für Onlineshops

Wer muss sich nach dem Verpackungsgesetz registrieren?

Alle Unternehmen, die verpackte Waren erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen – unabhängig von Größe oder Menge.

Was ist das Verpackungsregister LUCID?

Ein öffentliches Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister, in dem sich alle betroffenen Unternehmen registrieren müssen.

Welche Verpackungen sind lizenzpflichtig?

Alle Verkaufs-, Versand-, Um- und Serviceverpackungen, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen.

Kann mir die Unicorn Factory dabei helfen?

Durch unsere jahrelange Expertise im Onlineshop-Bereich stehen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend bei der Umsetzung zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach und wir sprechen unverbindlich über Ihren Onlineshop.

Muss ich auch kleine Mengen lizenzieren?

Ja, es gibt keine Mengengrenze. Auch Kleinstmengen unterliegen der Lizenzpflicht.

Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?

Es drohen Bußgelder bis zu 200.000 Euro, Abmahnungen und ein Vertriebsverbot.

Gilt das Gesetz auch für Onlinehändler im Ausland?

Ja, sobald verpackte Waren an Kunden in Deutschland geliefert werden, gelten die Pflichten.

Kann mein Verpackungslieferant die Lizenzierung übernehmen?

Bei Serviceverpackungen ja – bei allen anderen Verpackungsarten muss das Unternehmen selbst lizenzieren.

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Finja Leeker

Finja Leeker, beschäftigt sich als Projektleiterin bei der Unicorn Factory mit der reibungslosen Umsetzung interner Prozesse. Durch ihr abgeschlossenes Studium als Medienmanagerin und ihre praxisnahe Arbeit bei der Unicorn Factory seit 2021 hat sie viele Erfahrungen sammeln können.

Finja Leeker

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