Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für alle Menschen – auch mit Einschränkungen – barrierefrei nutzbar sind. Betroffen sind insbesondere Websites, Online-Shops, mobile Apps, E-Books und Terminals zur Selbstbedienung.
Doch was genau bedeutet das in der Praxis? Wer muss handeln, welche technischen Standards gelten – und was droht bei Nichteinhaltung? In diesem Beitrag erhalten Sie einen kompakten Überblick über Ihre Pflichten und erfahren, wie Sie Ihr Unternehmen Schritt für Schritt gesetzeskonform und nutzerfreundlich aufstellen können.
Kurzzusammenfassung
- Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz verbindlich für viele digitale Produkte und Dienstleistungen – insbesondere für Websites, Onlineshops, Apps und Self-Service-Terminals.
- Betroffen sind alle Unternehmen, die digitale Angebote für Verbraucher bereitstellen – mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen, die nur Dienstleistungen erbringen.
- Vorgeschrieben sind klare Standards, vor allem die EN 301 549 und die WCAG 2.1 (Stufe AA), die technische und gestalterische Anforderungen an Barrierefreiheit regeln.
- Unternehmen sollten jetzt handeln, ihre Angebote prüfen und barrierefrei gestalten – bei Bedarf mit Unterstützung durch Tools, Beratung oder Plugins wie von der Unicorn Factory.

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Jetzt einfach Kontakt aufnehmenWas ist das Barrierefreiheitsgesetz?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Es setzt eine EU-Richtlinie um und soll dazu beitragen, digitale und physische Barrieren im Alltag abzubauen.
Das Ziel des Gesetzes ist klar: Niemand soll ausgeschlossen werden – weder beim Online-Shopping, noch beim Geldabheben oder Ticketbuchen. Unternehmen stehen damit in der Verantwortung, ihre digitalen Angebote bis 2025 barrierefrei zu gestalten.
Wichtige Frist: Das Barrierefreiheitsgesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag gelten die gesetzlichen Anforderungen verbindlich für viele digitale Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten. Neue Websites, Apps oder digitale Angebote, die nach dem 28. Juni 2025 online gehen, müssen von Anfang an barrierefrei gestaltet sein.
Was bedeutet Barrierefrei?
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder technischen Einschränkungen – gleichberechtigt Zugang zu Informationen, Produkten und Dienstleistungen haben. In der Praxis betrifft das zum Beispiel Websites, Apps, Bankautomaten, E-Books oder auch Self-Service-Terminals.
Was Sie generell bei der Erstellung einer barrierefreien Website beachten müssen, finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Barrierefreiheit bei Webseiten.
Für wen gilt das Gesetz?
Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen in bestimmten Fällen). Besonders relevant ist das Gesetz für folgende Branchen:
Barrierefreiheitsgesetz für Finanzdienstleister
Banken, Sparkassen und Zahlungsdienstleister müssen ihre digitalen Angebote wie Online-Banking, Apps und Geldautomaten barrierefrei gestalten. Der Zugang zu grundlegenden Finanzdienstleistungen darf nicht von körperlichen oder technischen Hürden abhängig sein.
Barrierefreiheitsgesetz für Gesundheitswesen
Praxen, Kliniken, Apotheken und Versicherungen müssen sicherstellen, dass ihre Websites, Patientenportale und Terminbuchungssysteme barrierefrei nutzbar sind – denn hier geht es um sensible und lebenswichtige Informationen.
Barrierefreiheitsgesetz für E-Commerce
Online-Shops und Verkaufsplattformen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören alle Schritte vom Produktangebot über den Warenkorb bis zum Bezahlvorgang.
Barrierefreiheitsgesetz für Verkehrs- und Mobilitätsdienste
Unternehmen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr müssen digitale Fahrpläne, Ticketautomaten, Apps und Informationssysteme barrierefrei anbieten, um allen Reisenden den Zugang zu ermöglichen.
Barrierefreiheitsgesetz für Medien- und Verlagswesen
Anbieter von E-Books, Online-Medien oder digitalen Publikationen müssen Inhalte zugänglich aufbereiten – etwa durch skalierbare Schriftgrößen, Vorlesefunktionen oder alternative Formate.
Barrierefreiheitsgesetz für Versorgungsunternehmen
Energieversorger, Wasserwerke und Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, Kund:innen barrierefreien Zugang zu ihren Online-Services, Rechnungen und Serviceportalen zu ermöglichen.

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Jetzt einfach Kontakt aufnehmenWas ist mit kleinen Unternehmen?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von vielen Regelungen des Gesetzes ausgenommen – zumindest dann, wenn sie Dienstleistungen erbringen. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht pauschal, und es ist trotzdem ratsam, Barrierefreiheit freiwillig umzusetzen, um rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen langfristig zu entsprechen.
Wichtig: Das Gesetz betrifft nicht nur neue Angebote, sondern auch bestehende Systeme und Websites, sofern sie nach dem Stichtag 28. Juni 2025 weiterhin genutzt werden. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob und wo Handlungsbedarf besteht – vor allem im digitalen Bereich.
Welche Pflichten haben Sie?
Wenn Ihr Unternehmen vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen ist, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – und zwar so, dass sie selbstständig, sicher und ohne besondere Erschwernis nutzbar sind.
Barrierefreie Gestaltung
Sie müssen Ihre digitalen Angebote – wie Websites, Online-Shops, Apps oder digitale Kundendienste – nach den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen umsetzen. Dazu zählen:
- Technische Anforderungen wie Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität und barrierefreie PDF-Dateien
- Gestalterische Anforderungen wie gute Kontraste, verständliche Sprache und alternative Inhalte (z. B. Bildbeschreibungen)
- Einfache Bedienbarkeit – sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für ältere oder technisch weniger versierte Nutzer
Dokumentation und Nachweise
Sie müssen dokumentieren können, dass Ihre Angebote den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Im Streitfall sollten Sie belegen können, wie und wann Maßnahmen zur Barrierefreiheit umgesetzt wurden.
Feedback-Möglichkeit für Nutzer
Laut Gesetz müssen Sie eine Kontaktmöglichkeit anbieten, über die Nutzer Barrieren melden oder Feedback zur Barrierefreiheit geben können – z. B. per E-Mail oder Online-Formular.
Reaktion auf Beschwerden
Wenn eine Person eine Barriere meldet, müssen Sie angemessen reagieren und versuchen, die Barriere zu beheben – idealerweise in einem nachvollziehbaren Zeitrahmen.
Kooperation mit Behörden
Bei Kontrollen oder Beschwerden müssen Sie mit den zuständigen Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten und ggf. technische Unterlagen oder Prüfberichte bereitstellen.

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Jetzt einfach Kontakt aufnehmenWelche Standards gelten?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) verweist auf konkrete technische Standards, die Unternehmen verpflichtend einhalten müssen. Damit wird Barrierefreiheit messbar und rechtlich überprüfbar. Folgende Standards gelten in Bezug auf das Barrierefreiheitsgesetz:
- EN 301 549: Zentrale technische Norm, die vorgibt, wie Websites, Apps und Selbstbedienungsterminals barrierefrei gestaltet sein müssen – z. B. mit Tastaturbedienung, Alternativtexten und guten Kontrasten.
- WCAG 2.1 (Stufe AA): Internationale Web-Standards für barrierefreie Inhalte – z. B. verständliche Texte, strukturierte Navigation, Bildbeschreibungen und Untertitel bei Videos.
- Weitere relevante Normen: Je nach Medium z. B. DIN EN ISO 9241 (ergonomische Bedienung) oder PDF/UA (barrierefreie PDF-Dokumente).
Wichtig: Die Einhaltung dieser Standards ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung unter das BFSG fällt. Eine reine „optische Verbesserung“ reicht nicht aus – die Barrierefreiheit muss technisch überprüfbar und funktional sein.
Auswirkungen bei Missachtung
Unternehmen, die den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes nicht nachkommen, müssen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen rechnen. Dabei geht es nicht nur um mögliche Bußgelder, sondern auch um Imageschäden und rechtliche Risiken durch Beschwerden oder Abmahnungen.
1. Marktüberwachung und Kontrolle
Zuständige Behörden – in Deutschland meist auf Landesebene – prüfen stichprobenartig oder auf Beschwerde hin, ob Produkte und Dienstleistungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unternehmen müssen im Zweifel nachweisen, wie sie Barrierefreiheit umgesetzt haben.
2. Abmahnungen und Beschwerden
Verbraucher:innen oder Verbände können Barrieren melden oder rechtlich gegen Unternehmen vorgehen. Besonders digitale Angebote wie Websites und Online-Shops stehen dabei im Fokus. Unternehmen ohne barrierefreie Gestaltung riskieren dadurch kostspielige Abmahnungen.
3. Bußgelder
Bei Verstößen können hohe Bußgelder verhängt werden. Die genaue Höhe ist abhängig vom Einzelfall, liegt aber teils im fünfstelligen Bereich. Auch wiederholte Verstöße oder die Missachtung behördlicher Auflagen können streng geahndet werden.
4. Reputationsverlust
Ein Verstoß gegen das Barrierefreiheitsgesetz kann das Vertrauen von Kunden und Partnern beschädigen – insbesondere in Zeiten, in denen Inklusion und digitale Teilhabe eine immer größere Rolle spielen.

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Jetzt einfach Kontakt aufnehmenWie können Unternehmen sich vorbereiten?
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsgesetz in Kraft – und viele Unternehmen müssen handeln. Wer bisher noch keine Maßnahmen ergriffen hat, sollte jetzt starten, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.
Ist-Zustand prüfen
Überprüfen Sie, ob Ihre Website, App oder Ihr Onlineshop wirklich barrierefrei ist. Funktionieren Screenreader? Ist die Seite mit der Tastatur bedienbar? Gibt es Alternativtexte und gute Kontraste? Tools wie WAVE oder Google Lighthouse helfen bei der ersten Analyse.
Technische Standards und Sofortmaßnahmen umsetzen
Setzen Sie die EN 301 549 sowie die WCAG 2.1, Stufe AA vollständig um. Diese Standards sind gesetzlich vorgeschrieben und regeln, wie barrierefreie Inhalte gestaltet werden müssen. Starten Sie mit Bereichen, die öffentlich zugänglich sind. Optimieren Sie schnell umsetzbare Elemente wie Farbkontraste, Alternativtexte oder Tastaturnavigation. Holen Sie bei Bedarf externe Unterstützung hinzu.
Feedback ermöglichen
Bieten Sie eine einfache Möglichkeit zur Rückmeldung – z. B. per E-Mail oder Formular. So erfüllen Sie die gesetzliche Vorgabe und erhalten direkt Hinweise auf bestehende Barrieren.
Barrierefreiheit im Unternehmen verankern
Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden, passen Sie Arbeitsprozesse an und achten Sie bei neuen Projekten oder externen Dienstleistern auf barrierefreie Umsetzung von Anfang an.
So kann die Unicorn Factory Sie unterstützen
Barrierefreiheit muss kein Großprojekt sein – mit der richtigen Unterstützung lässt sie sich Schritt für Schritt und praxisnah umsetzen. Die Unicorn Factory hilft Ihnen dabei, die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes schnell und effizient zu erfüllen.
- Analyse Ihrer bestehenden Website oder Ihres Online-Shops: Wir prüfen, welche gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllt sind – und wo konkreter Handlungsbedarf besteht.
- Beratung & Umsetzung nach EN 301 549 und WCAG 2.1: Unsere erfahrenen Entwickler und UX-Designer sorgen dafür, dass Ihre digitalen Angebote technisch, inhaltlich und gestalterisch barrierefrei sind.
- Einfache Integration mit unserem Barrierefreiheits-Plugin: Für WordPress- und andere gängige CMS bieten wir ein eigenes Plugin, das viele zentrale Anforderungen direkt abdeckt.
- Schulungen & Leitfäden für Ihr Team: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Inhalte barrierefrei erstellen und worauf Sie künftig bei Dokumenten, Bildern und Texten achten sollten.

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Jetzt einfach Kontakt aufnehmenWelche Kritik gibt es an dem Gesetz?
Auch wenn das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) ein wichtiger Schritt in Richtung digitaler Teilhabe ist, bleibt es nicht ohne Kritik. Experten, Verbände und Betroffene bemängeln verschiedene Punkte – insbesondere in Bezug auf Reichweite, Umsetzung und Kontrolle.
1. Kleinstunternehmen ausgenommen
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Gerade kleine Betriebe sind oft erste Anlaufstellen im Alltag – wenn deren Angebote nicht barrierefrei sein müssen, bleibt für viele Menschen mit Behinderung der Zugang weiterhin erschwert.
2. Unklare Regelungen und hoher Interpretationsspielraum
Das Gesetz verweist auf technische Standards wie die EN 301 549, die jedoch für Laien schwer verständlich sind. Viele Unternehmen sind unsicher, was konkret umgesetzt werden muss und wie die Anforderungen im Detail geprüft werden.
3. Fehlende Unterstützung und Aufklärung
Kritiker bemängeln, dass es zu wenig praxisnahe Informationen, Tools oder staatliche Förderungen gibt, die kleinen und mittleren Unternehmen die Umsetzung erleichtern würden.
4. Zu wenig Kontrolle
Zwar sind Marktüberwachungsbehörden vorgesehen – doch wie flächendeckend und wirksam sie Barrierefreiheit wirklich kontrollieren werden, ist unklar. Es besteht die Sorge, dass das Gesetz ohne ausreichende Durchsetzung wirkungslos bleibt.
Die Geschichte des Barrierefreiheitsgesetzes
Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) geht auf eine EU-Richtlinie von 2019 zurück, den European Accessibility Act (EAA). Ziel war es, einheitliche Standards für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in ganz Europa zu schaffen. Deutschland setzte diese Vorgaben mit dem BFSG um – veröffentlicht am 16. Juli 2021.
Seit dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele digitale Angebote gesetzlich verpflichtend – z. B. für Onlineshops, Apps, E-Books oder Bankdienste. Das Gesetz ist ein zentraler Schritt für mehr digitale Inklusion – und stellt Unternehmen vor neue, aber notwendige Aufgaben.
Wichtig: Seit dem 28.06.2025 müssen viele Produkte und Dienstleistungen gesetzlich barrierefrei sein. Sollten Sie betroffen sein, sollten Sie schnell handeln.
Das sind die nächsten Schritte
Sie haben den Überblick – jetzt geht es darum, aktiv zu werden. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie nach dem Lesen dieses Beitrags angehen sollten:
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist: Gehören Sie zur Zielgruppe des Gesetzes? Bieten Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher an? Dann ist Handlungsbedarf gegeben.
- Unicorn Factory kontaktieren (optional): Sollten Sie keine zeitlichen oder technischen Ressourcen haben, können wir Sie bei der Kontrolle und Umsetzung gerne unterstützen. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular, per Mail oder Telefon für ein unverbindliches Angebot.
- Analysieren Sie den aktuellen Stand Ihrer Website oder Anwendung: Gibt es bereits barrierefreie Elemente? Wo bestehen noch Hürden? Nutzen Sie erste Tests oder holen Sie sich professionelle Unterstützung.
- Planen Sie konkrete Maßnahmen: Legen Sie fest, was kurzfristig umgesetzt werden kann (z. B. Kontraste, Tastaturbedienung) und was langfristig angegangen werden muss (z. B. vollständige WCAG-Konformität).
- Schaffen Sie intern Bewusstsein: Sensibilisieren Sie Ihr Team für das Thema Barrierefreiheit, damit neue Inhalte und Angebote direkt gesetzeskonform gestaltet werden.

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Jetzt einfach Kontakt aufnehmenHäufige Fragen zum Barrierefreiheitsgesetz
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz, die nur Dienstleistungen anbieten, sind aktuell von der Pflicht ausgenommen. Für alle anderen gilt das Gesetz verbindlich.
Ja, wenn Ihr Unternehmen vom Gesetz betroffen ist und die Website öffentlich zugänglich bleibt, muss sie die Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen – unabhängig davon, wann sie erstellt wurde.
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – auch mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – digitale Angebote selbstständig und problemlos nutzen können, z. B. mit Screenreadern, Tastaturnavigation und verständlicher Struktur.
Ihnen drohen Abmahnungen, Bußgelder und Beschwerden durch Verbraucher. Auch Marktüberwachungsbehörden können Maßnahmen einleiten.
Grundlage sind die technischen Anforderungen der EN 301 549 und die WCAG 2.1, Stufe AA. Diese regeln, wie barrierefreie digitale Angebote technisch und gestalterisch umgesetzt werden müssen.
Die Unicorn Factory hilft Ihnen dabei, Ihre Website oder Anwendung gesetzeskonform und benutzerfreundlich zu gestalten. Wir prüfen Ihre bestehenden digitalen Angebote, beraten Sie individuell zur Umsetzung der Anforderungen und setzen notwendige Maßnahmen technisch um. Zusätzlich stellen wir Ihnen ein Barrierefreiheits-Plugin zur Verfügung, mit dem viele zentrale Funktionen sofort integriert werden können – eine schnelle und kosteneffiziente Lösung für mehr digitale Teilhabe.